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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.2012 - I-1 U 77/11   

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OLG Köln, 30.03.2012 - I-1 U 77/11 (https://dejure.org/2012,8021)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2012 - I-1 U 77/11 (https://dejure.org/2012,8021)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2012 - I-1 U 77/11 (https://dejure.org/2012,8021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung von Miete bzw. Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung von Miete bzw. Nutzungsentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urkundsprozess: Unstatthaft bei zu besorgendem Beihilfeverstoß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Streit um die Mietzahlung der Stadt Köln für die Kölner Messehallen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streit um Kölner Messehallen - Berufung der Grundstücksgesellschaft zurückgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um Kölnmesse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenprozess: Unstatthaft bei zu besorgendem Beihilfeverstoß! (IBR 2012, 1260)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenprozess: Unstatthaft bei Mängelrüge nach Prüfvorbehalt im Übergabeprotokoll! (IBR 2012, 1261)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 701
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 213/08

    Klagen gegen Flughäfen Frankfurt-Hahn und Lübeck wegen Beihilfen an Ryanair

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Dieses Durchführungsverbot hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Funktion, die Interessen derjenigen zu schützen, die von der Wettbewerbsverzerrung betroffen sind, die durch die Gewährung der rechtswidrigen Beihilfe hervorgerufen wurde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.02.2011 - I ZR 213/08 -, Rdnr.25, zitiert nach JURIS).

    Diese Möglichkeiten unterschiedlicher Beurteilung sind allerdings Folge der Aufgabenverteilung, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten und der Kommission besteht (vgl. EuGH, EuZW 2006, 65 Rdnr.37 f. - Transalpine Ölleitung), und die deshalb grundsätzlich hinzunehmen ist (BGH, Urteil vom 10.02.2011 - I ZR 213/08 -, Rdnr.26, 28, 31, 36, zitiert nach JURIS).

    Vor dem Hintergrund dieser beiden tatsächlichen Entwicklungen sind auch die nationalen Gerichte verpflichtet, den Begriff der Beihilfe selbst auszulegen und beihilferelevante Sachverhalte hierauf zu untersuchen (BGH, Urteil vom 10.02.2011 - I ZR 213/08 -, Rdnr.31, zitiert nach JURIS).

  • EuGH - C-85/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Deren besondere Aufgaben und Verantwortungsbereiche sind in der "Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte" (2009/C 85/01, Anlage CBH 11, Bl.58 ff. des Anlagenhefters I bzw. Anlage KuP 32) klar definiert.

    Diese rechtliche Einschätzung der Klägerin blendet die Pflichten der nationalen Gerichte im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV und Ziffer 2.2.1 der "Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte" (2009/C 85/01) aus.

    So wird in Ziffer 2.4.4 der "Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte" (2009/C 85/01) ausdrücklich angemerkt, dass sich der Effektivitätsgrundsatz "auch auf die Beweiserlangung auswirken" kann.

  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Der Europäische Gerichtshof erließ am 29.10.2009 in der Rechtssache C-536/07 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland - ein Urteil.

    Zum Einen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 29.10.2009 (EuGH C-536/07, EuZW 2010, 58 ff.) verbindlich festgestellt, dass das zwischen den Parteien gewählte Investorenmodell mit einem Grundstückskaufvertrag nebst anschließender Rückvermietung an die Beklagte (sale and lease back) in Wahrheit einen "öffentlichen Bauauftrag" i.S.d. Art. 1 lit. a) der Richtlinie 93/37 darstellt, dem eine europaweite Ausschreibung gemäß Art. 7 Abs. 4 und Art. 11 dieser Richtlinie hätte vorangehen müssen.

  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 200/08

    Statthaftigkeit der Klage eines Vermieters im Urkundenprozess auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Das Landgericht hat zu Recht den rechtlichen Ansatzpunkt des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 08.07.2009 (BGH NJW 2009, 3099) übernommen, nach welchem eine Zahlungsklage auf Mietzins "auch dann im Urkundenprozess statthaft" ist, "wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erhebt, die ihm vom Vermieter zum Gebrauch überlassene Wohnung als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, sofern dies unstreitig ist oder vom Vermieter durch Urkunden bewiesen werden kann".

    Zwar kann grundsätzlich die Zahlung des vollen Mietzinses indizieren, dass der Mieter die Leistung als Erfüllung angenommen hat (vgl. BGH NJW 2009, 3099 (3100)).

  • LG Köln, 30.08.2011 - 5 O 299/10

    Statthaftigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung von Miete bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.08.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 299/10 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.08.2011 - 5 O 299/10 - die Beklagte zu verurteilen, an sie einen Betrag von 7.180.519,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Ein allgemeiner Vorbehalt schließt die Annahme als Erfüllung nicht aus, wohl aber ein Vorbehalt bezüglich konkreter Mängel (BGH NJW 2009, 360 (361); BGH NJW-RR 1997, 339; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 363, Rdnr.2).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines Rückforderungsprozesses nach Zahlung auf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu dem prozessualen Hintergrund und der verfahrensrechtlichen Bedeutung des Urkundsverfahrens näher Stellung genommen und betont, dass die innere Rechtfertigung des Urkundenprozesses und seines Vollstreckungsprivilegs in Form des Vorbehaltsurteils gerade in der generell erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit des von Urkunden gestützten Rechtsschutzbegehrens liegt und in der erfahrungsmäßigen Seltenheit von Nachverfahren (BGH NJW 2001, 3549 (3551)).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-1/09

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    So wird in der sog. CELF II-Entscheidung des EuGH vom 11.03.2010 (C-1/09, zitiert nach JURIS) klargestellt, dass Art. 88 Abs. 3 EG (jetzt Art. 108 Abs. 3 AEUV) den nationalen Gerichten die Aufgabe übertrage, bis zu einer abschließenden Entscheidung der Kommission die Rechte der Einzelnen gegen eine mögliche Verletzung des in dieser Bestimmung enthaltenen Verbots durch die staatlichen Stellen zu schützen sowie Maßnahmen anzuordnen, die geeignet sind, die Rechtswidrigkeit der Durchführung der Beihilfen zu beseitigen, damit der Empfänger in der bis zur Entscheidung der Kommission noch verbleibenden Zeit nicht weiterhin frei über sie verfügen kann (Rdnr.26, 30).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06

    Recht auf Rückerstattung einer Kapitalanlage im Zusammenhang mit Erwerb von

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Eine Annahme als Erfüllung liegt vor, wenn das Verhalten des Gläubigers bei und nach Entgegennahme der Leistung erkennen lässt, dass er sie als eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Erfüllung gelten lassen will (BGH NJW 1958, 1724; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.10.2006 - 5 U 108/06 - Rdnr.23, 24, zitiert nach JURIS; Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Aufl. 2012, § 363, Rdnr.2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 10 S 22.11

    Subventionsrecht; Beihilfekontrollverfahren durch Europäische Kommission;

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11
    Der 10. Senat des OVG Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde der Klägerin vom 01.06.2011 mit Beschluss vom 17.10.2011 zurück (OVG 10 S 22.11).
  • VG Berlin, 01.06.2011 - 20 L 151.11

    Auskunfts- oder Akteneinsichtsrecht im ununionsrechtlichen Verfahren zur Prüfung

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZR 50/12

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses: Klage auf Zahlung rückständiger Miete bei

    Das Berufungsgericht hat seine in ZMR 2012, 701 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 14.05.2014 - 1 U 77/11   

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OLG Rostock, 14.05.2014 - 1 U 77/11 (https://dejure.org/2014,55488)
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OLG Rostock, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 1 U 77/11 (https://dejure.org/2014,55488)
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